Zölibat macht krank!

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Vogels
Der Autor:
Dr. Heinz-Jürgen Vogels, 1933 in Berlin geboren, 1959 in Köln zum Priester geweiht, 1967-1979 wissenschaftlicher Assistent am Albertus-Magnus-Institut in Bonn, 1974 sakramentale Heirat mit Renate Schwarz vor zwei Zeugen, 1975 Promotion zum Dr. theol. in Mainz, 1978 Veröffentlichung des Buches "Pflichtzölibat", 1979 zivile Heirat mit Renate Schwarz, Suspension vom kirchlichen Amt, 1983-1985 Leiter der Vorbereitungskommission für die "Allgemeine Synode der Verheirateten Priester und ihrer Frauen" in Ariccia bei Rom, seit 1986 Mitglied des Exekutivkomitees der "Internationalen Föderation verheirateter katholischer Priester". Publikationen: "Christi Abstieg ins Totenreich" (Freiburg 1976), Mitherausgabe des ersten Bandes der "Summa Theologiae" Alberts des Großen, "Pflichtzölibat" (München 1978), "Jesus Christus - eine Realität" (Ostfildern 1988), "Priester dürfen heiraten. Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat" (Bonn 1992).
Allein gegen den Vatikan

Reihe: "Eine Dokumentation"
Heinz-Jürgen Vogels
Allein gegen den Vatikan
Ein Priester kämpft um sein Recht auf Ehe
216 Seiten, Format 21 x 13 cm
Efalin, mit farbigem Schutzumschlag
ISBN 3-85167-105-8
€ 21,90
Kurz-Info:
Wenn ein Priester heiratet, so hat dies gewisse Konsequenzen: er darf sein Amt nicht mehr ausüben. Denn die röm.-kath. Kirche verlangt von ihren Priestern, daß sie zölibatär leben, Berufung zum Priestertum und Berufung zur Ehe schließen einander nach römischer Sicht aus. Das starre Festhalten am Zölibatsgesetz hat allerdings seinen Preis. Auf der einen Seite gibt es immer weniger junge Männer, die sich entschließen können, unter diesen Umständen noch Priester zu werden. Auf der anderen Seite haben seit dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils weltweit bereits 90.000 Priester geheiratet.

Der Autor ist einer von ihnen - und doch auch wieder nicht. Vogels hat im Jahr 1974 eine kirchliche Ehe geschlossen, ohne auf sein Priesteramt zu verzichten. Er wollte beides: katholischer Priester und katholischer Ehemann. Denn - so argumentiert Vogels - nach dem Zeugnis der Bibel haben die Verkünder des Evangeliums das Recht, "eine Ehefrau mitzuführen", und dieses göttliche Recht hat Vorrang vor dem geltenden Kirchenrecht.

In unermüdlichem Eifer gelang es Vogels immer wieder, die verschiedenen kirchlichen Instanzen bis hinauf zu den höchsten Stellen des Vatikans herauszufordern, an Hand seines Falles die grundsätzliche Frage des Rechtes auf Priesterehe zu klären, um schließlich die Genugtuung zu erleben, daß der Vatikan den von ihm vorgebrachten Argumenten nichts entgegenzusetzen vermochte.

 

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